Berufsunfähigkeitsversicherung: 2022 bis zu 10 Prozent teurer
Ab 1. Januar 2022 ist mit steigenden Prämien für Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechnen. Grund dafür ist die Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent auf dann 0,25 Prozent.
Umfrage zeigt – fast sämtliche Versicherer ziehen die Preise an
Eine Umfrage des Versicherungsjournals im Mai 2021, an der 31 Gesellschaften teilgenommen haben, zeigt deutlich: Die Versicherungen werden die Rechnungszinssenkung an ihre Neukunden weitergeben und gehen zum Teil von einer zehnprozentigen Beitragsanpassung aus. Jüngere Versicherte werden die Anpassung am meisten zu spüren bekommen. Je jünger Personen beim Vertragsabschluss sind, desto größer muss das Finanzpolster sein, das für den Leistungsfall aufbaut werden muss. Dieser deckt bei jüngeren Versicherten einen längeren Zeitraum ab als bei älteren Versicherten.
Der Höchstrechnungszins, oft auch Rechnungszins genannt, gilt für alle Produkte der Lebensversicherung, also auch der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Rechnungszins ist vereinfacht gesagt der maximale Wert, mit dem ein Versicherer bei der Verzinsung rechnen darf.
Sinkt er ab, werden die Rücklagen für Schadensfälle weniger gut verzinst, sodass Versicherte mehr an ihren Versicherer zahlen müssen, um das gleiche Polster zu haben.
BU-Schutz noch 2021 vereinbaren
Generell gelten die neuen Rechnungsgrundlagen nur für Neuabschlüsse. Alle bestehenden und noch in 2021 beginnenden Verträge sind davon nicht betroffen. Denn der Rechnungszins wird stets zu Beginn für die gesamte Vertragslaufzeit festgeschrieben. Das gilt auch für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter:innen anbieten.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU): Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Arbeitgeber halten mit der bBU ihren Mitarbeiter:innen ein wertvolles Benefit in den Händen. „Die bBU bietet Arbeitgebern die große Chance, ihren Mitarbeiter:innen finanziellen Schutz zu bieten und die Arbeitgebermarke zu stärken“, so Tobias Bailer, Geschäftsführender Gesellschafter, Pension Solutions Group. Die Mitarbeiter:innen profitieren dabei von vereinfachten Gesundheitsfragen, einer Förderung vom Staat und speziellen Sonderkonditionen.
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Bild: iStock
Autor: Katrin Dietzel
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