Die EU-weite „Arbeitsbedingungsrichtlinie“ schreibt vor, dass der Arbeitsvertrag und die wesentlichen Arbeitsbedingungen – darunter auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) – schriftlich festzuhalten sind. Mit dem Nachweisgesetz wird diese Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt.
Auf Nummer sicher: Rechtssicherheit durch PS Group-Experten
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat für ein erstes Aufatmen gesorgt. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil auf die ausgezahlte betriebliche Vorsorge, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Kapitalwahlrecht,...
Vorsatz 2020: Mehr bAV für alle
Insbesondere die Annäherung im Handelskrieg zwischen den USA und China senden Signale der Entspannung: Die konjunkturelle Entwicklung dürfte in diesem Jahr besser als befürchtet werden. Das verschafft den Unternehmen Luft, sich mit den Mitarbeitern und ihren Anliegen...
BRSG – Pflicht zur Weitergabe der SV-Ersparnis für Arbeitgeber
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz „BRSG“ passierte im Frühsommer 2017 verhältnismäßig lautlos die letzten parlamentarischen Hürden und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das Wichtigste für Arbeitgeber in der „neuen“ bAV-Welt ist, dass bei Entgeltumwandlung in den...
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung
Schlummerndes Haftungsrisiko für Arbeitgeber?!Unabhängig von der Frage, ob der Arbeitgeber seit in Kraft treten des § 1a BetrAVG verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung hinzuweisen, sind Arbeitgeber nach § 2 I...
Eva Bachmann
Allee am Röthelheimpark 11, 91052 Erlangen
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