Vorsatz 2020: Mehr bAV für alle

28.01.2020

Insbesondere die Annäherung im Handelskrieg zwischen den USA und China senden Signale der Entspannung: Die konjunkturelle Entwicklung dürfte in diesem Jahr besser als befürchtet werden. Das verschafft den Unternehmen Luft, sich mit den Mitarbeitern und ihren Anliegen zu beschäftigen. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) hinkt etwa die betriebliche Altersversorgung (bAV) dem Bedarf hinterher. In KMUs fällt trotz der wachsenden Bedeutung der individuellen Altersvorsorge, der Absicherung der Arbeitskraft und der Gesundheitsvorsorge die Quote deutlich geringer aus. Gleiches gilt etwa auch für Frauen, für Jüngere sowie für Geringverdiener. Das macht den Jahresstart zu einer passenden Gelegenheit, sich systematisch diesem Themenkomplex zu widmen. Auf Sicht lassen sich so begehrte Fachkräfte besser gewinnen oder an den Betrieb binden.

Rückenwind vom Gesetzgeber

Seit Jahresbeginn unterstützt der Bund die bAV statt durch eine Freigrenze durch einen Freibetrag von zunächst 159 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung. Erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro fallen jetzt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Damit zahlen Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten jetzt gar keine Beiträge mehr, für andere reduziert sich der Beitragssatz: Rund 60 Prozent der bislang Betroffenen leisten jetzt maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag. Von dieser Entlastung dürften rund vier Millionen Betriebsrentner profitieren, die geschätzt insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro weniger berappen müssen.

Megatrend Gesundheit

Eine spätere Betriebsrente ist allerdings nur ein Aspekt der betrieblichen Vorsorge. Weitere Formen sind beispielsweise betriebliche Krankenversicherungen, betriebliche Unfallversicherungen oder auch die explizite Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit. Außerdem lassen sich auch in die betriebliche Benefit-Strategie Sportangebote, vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Kurse zur Entspannung und Stressresilienz integrieren.

Belohnung gesundheitsförderliche Aktionen durch Arbeitgeber - Aon-Studie

Immerhin wünschen sich 80 Prozent der Arbeitnehmer, dass Arbeitgeber ihre gesundheitsfördernden Aktivitäten belohnen. Das hat das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon in seiner Studie „Megatrend Gesundheit“ herausgefunden. Unabhängig von der theoretischen Frage, ob die individuelle Gesundheit reine Privatsache ist oder nicht, erwarten Beschäftigte entsprechende Unterstützung. Während dies in kleinen Unternehmen knapp 70 Prozent der Mitarbeiter erwarten, steigt die Quote mit Unternehmensgröße. Dabei geht es um Belohnungen in Form von Sach-, Geld- oder Versicherungsleistungen.

PS als „Schutzschild“ für Rechtssicherheit

Um den Vorsatz für mehr betriebliche Vorsorge in die Tat umzusetzen, hilft allerdings selten ein Konzept aus dem Stand. „Belegschaften werden zunehmend heterogener und diverser“, weiß Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter des Erlanger Vorsorgespezialisten pension solutions group. Ein Mitarbeiter in der Phase der Familiengründung hat ganz andere Bedürfnisse als beispielsweise eine Mutter, deren Kinder aus dem Haus sind. Tobias Bailer und das PS-Beraterteam, die KMUs genauso erfolgreich beraten wie Dax-Konzerne, kennen den Wert maßgeschneiderter Lösungen rund um bAV, bV und Gesundheitsmanagement.

Finanzielle Unterstützung bei Frührente - Aon-Studie

Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber auch das komplexe Thema der Rechtssicherheit im Blick behalten. Betriebliche Vorsorge muss im Hintergrund immer auch die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Blick behalten. Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ist dabei nur ein Aspekt, Bund und Denn ein entsprechendes Urteil vom Landgericht Hamm nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht. So liegen die Aufbewahrungsfristen für bAV-Leistungen bei mindestens zehn Jahren, um die Information und Beratung der Beschäftigten detailliert zu dokumentieren. Bei Unternehmen, die Tobias Bailer neu berät, „sind lückenlose und rechtssichere Dokumentationen eher die Ausnahme“. Verletzen aber Arbeitgeber ihre Hinweis- und Aufklärungspflichten etwa bei der Entgeltumwandlung durch ungenügende und fehlerhafte Dokumentationen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Neben sozialrechtlichen Aspekten gehören in den Komplex der Rechtssicherheit auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen.

Auch vor diesem Hintergrund wird deutlich: Die Zeit der Papierberge ist vorbei. Allein schon die formalen Anforderungen zur Dokumentation, aber auch eine permanente Transparenz für Arbeitnehmer oder durchgängige Anpassungen bei veränderten persönlichen Daten, machen die elektronische bV-Akte (e-bV-Akte) praktisch unerlässlich. „Der lästige Umstellungsaufwand“, weiß Tobias Bailer aus seiner Beratungspraxis, „wird durch eine umfassende Effizienz für die Personalabteilungen aber auch für die Mitarbeiter aufgewogen.“

Quelle & Bilder: pension solutions group / Aon

Autor: Tobias Bailer

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