BRSG – Pflicht zur Weitergabe der SV-Ersparnis für Arbeitgeber

15.01.2018 | bAV, Rechtliches

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz „BRSG“ passierte im Frühsommer 2017 verhältnismäßig lautlos die letzten parlamentarischen Hürden und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das Wichtigste für Arbeitgeber in der „neuen“ bAV-Welt ist, dass bei Entgeltumwandlung in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) der Arbeitgeber verpflichtet ist, 15 Prozent Zuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Diese Regelung gilt für neue Entgeltumwandlungen ab 01.01.2019. Für Bestandsverträge einschließlich neuer Vereinbarungen bis Ende 2018 kommt diese 15-Prozent-Zuschusspflicht des Arbeitgebers erst 2022 zum Zuge. Bis dahin gewährte Zuschüsse unterliegen dann auch nicht zwingend einer sofortigen gesetzlichen Unverfallbarkeit. Darauf sollten sich Arbeitgeber rechtzeitig einstellen und entscheiden, wie Sie mit bereits bestehenden Zuschussregelungen umgehen. Wir als Pension Solutions sehen in der klassischen Entgeltumwandlung mit dem jetzt verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, kombiniert mit der erhöhten steuerlichen Förderung, einen zentralen Vorteil des BRSG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in deutschen Unternehmen.

SV-Ersparnis gezielt prüfen

Es gibt auch zukünftig für Sie als Arbeitgeber einen Überprüfungs- und gegebenenfalls Anpassungsbedarf bei der Entgeltumwandlung. Wenn Sie aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen, müssen Arbeitgeber künftig kompensierende, pauschale Zusatzbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten. Dementsprechend müssen hier bestehende Vereinbarungen überprüft werden.

Allerdings gilt für vor 2019 abgeschlossene Umwandlungsvereinbarungen noch eine Übergangsfrist bis 2022. Wir als pension solutions group sind der Vorsorgespezialist, der Ihnen als Arbeitgeber den nötigen Rückhalt bietet, um eine optimal aufgestellte betriebliche Altersvorsorge anzubieten. „Mit einer kundenspezifischen betrieblichen Vorsorgelösung ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, ihre persönliche Rentenversorgung aufzuwerten“, so Tobias Bailer (Geschäftsführender Gesellschafter der pension solutions group).

Die Pension Solutions erstellt gerne gemeinsam mit Ihnen als Arbeitgeber ein Vorsorgekonzept, mit dem sich Ihre Arbeitnehmer eine hohe Förderung in Form von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen sichern können, plus Ihren Arbeitgeberzuschuss. So erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringem Eigenaufwand eine solide Zusatzrente. Wir unterstützen Sie nicht nur, sondern beraten auch in individuellen persönlichen Gesprächen und sorgen so für Ihr „Employer Branding“.

Bilder: pension solutions group

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