Mehr als die Hälfte der Deutschen unterschätzt Rentendauer
Viele Deutsche haben falsche Erwartungen an die Dauer ihres Ruhestands. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und das kann gravierende Auswirkungen bei der Altersvorsorge haben.
Eine Umfrage unter den ab 1964 Geborenen, die nach aktuellem Stand alle mit 67 Jahren in Rente gehen würden, ergab: Im Schnitt schätzen die Befragten ihre Lebenserwartung auf 83,4 Jahre, woraus sich eine Rentendauer von 16,4 Jahren ergäbe. Statistisch können sie jedoch mit 87,5 Jahren rechnen – also gut vier Jahren mehr. 19 Prozent setzen die Lebenserwartung um mehr als 10 Jahre zu niedrig an.
„Wer die Rentendauer unterschätzt, sorgt möglicherweise unzureichend vor“, warnt Peter Schwark, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Fehleinschätzung betrifft vor allem Frauen
Zu beobachten ist außerdem, dass gerade Frauen bei der Einschätzung der Lebenserwartung häufiger daneben liegen. Sie schätzen diese im Schnitt um 5,8 Jahre zu niedrig ein, Männer liegen mit Ihrer Prognose um durchschnittlich 2,8 Jahre darunter. Da Frauen noch immer weniger Rente erhalten, ist diese Fehleinschätzung besonders gravierend.
Die betriebliche Altersvorsorge hilft
Auch die täglichen Beratungsgesprächen mit Arbeitnehmer:innen zeigen, dass hier viel Klärungsbedarf besteht und die Lage teilweise alarmierend ist. „Auf der einen Seite wird die eigene Lebenserwartung unterschätzt, auf der anderen Seite bestehen oft noch Hemmungen, sich mit einer Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Das kann im Alter schwerwiegende finanzielle Folgen haben“, so Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der pension solutions group. Eine betriebliche Altersvorsorge hilft dabei, die Versorgungslücke zu verkleinern. Bei der Beratung der Arbeitnehmer:innen ist es besonders wichtig, ihnen auf den unterschiedlichsten Kommunikationswegen und in einfacher, verständlicher Sprache alles Wissenswerte rund um die Rente und bAV zu vermitteln.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance
Auch der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, die Betriebsrente zu stärken. Seit 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft: Arbeitgeber müssen seitdem bei versicherungsförmigen Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV in Höhe von 15% zahlen. Nun steht der nächste Meilenstein an. Ab dem 01.01.2022 trifft das Gesetz auch alle Bestandslösungen. Ziel ist es, die Betriebsrente weiter zu verbreiten und für Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber attraktiver zu machen. Denn eine bAV bietet Unternehmen auch viele Chancen. Immer häufiger wird bei der Wahl des Arbeitgebers auf attraktive Zusatzleistungen wie die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge geachtet. Pension Solutions integriert passende Vorsorgelösungen nahtlos in die Unternehmensstruktur. Dabei geht es vor allem darum, die individuellen Besonderheiten des Unternehmens und die Lebenssituationen der Mitarbeitenden zu berücksichtigen und eine optimale Lösung für alle zu finden.
Bild: istock
Autor: Katrin Dietzel
Sie wollen Up-To-Date bleiben?
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter!