Auf Nummer sicher: Rechtssicherheit durch PS Group-Experten

27.02.2020

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat für ein erstes Aufatmen gesorgt. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil auf die ausgezahlte betriebliche Vorsorge, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Kapitalwahlrecht, Sozialversicherungsbeiträge fällig wurden. Die sollte der Arbeitgeber erstatten. Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schmetterte die Klage ab (Urteil vom 18. Februar 2020: 3 AZR 206/18).

„Das Urteil ist für Arbeitgeber erst einmal eine gute Nachricht“, kommentiert Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der Erlanger Vorsorgeberatung pension solutions group (PS Group). Die Urteilsbegründung steht zwar noch aus, das BAG teilt aber mit: „Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden…“

Vor Gericht und auf hoher See 

Allerdings sollten sich Arbeitgeber nicht grundsätzlich in Sicherheit wiegen. Denn das BAG ließ offen, ob Firmenchefs „weitere Hinweispflichten“ treffen. „Es ist gut möglich, dass weitere höchstrichterliche Urteile in anders gelagerten Fällen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen“, warnt Tobias Bailer. Zumal der Bund mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz „BRSG“ oder dem seit Jahresbeginn gültigen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine wachsende Aktivität bei der betrieblichen Vorsorge an den Tag legt. Ob sich bei diesem Tempo der Gesetzgebung die Verantwortung der Firmenchefs nicht doch mal ändert, wird erst die Zukunft zeigen.

Rechtssicherheit als PS-Service

Die wachsende Zahl an Gesetzen und Verordnungen folgen der Leitlinie, insbesondere Verbraucher und Beschäftigte zu schützen. Daher wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, die eigenen Konzepte zur betrieblichen Vorsorge nicht nur nutzen- und steueroptimiert zu gestalten. Die Anforderung an die Rechtssicherheit nimmt immer mehr Raum ein. In dieses Feld gehört auch die EU-Datenschutzrichtlinie DSGVO von 2018. „Beobachter gehen davon aus, dass die deutschen Datenschützer hier die Zügel anziehen werden“, vermutet Tobias Bailer. Die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO) verlangt etwa eine „regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen.“

„Es zahlt sich in der Regel nicht aus, allein auf den Bauchladen eines Generalagenten einer Versicherungsgesellschaft oder eines Finanzinstituts vor Ort zu vertrauen“, warnt Tobias Bailer. Die notwendige Fachexpertise, der digitale Support und eine rechtssichere Dokumentation muss kontinuierlich und zukunftsfähig gewährleistet sein. Branchenkenner Tobias Bailer registriert immer öfter, dass die PS Group-Experten verstärkt mit ins Boot geholt werden, um Arbeitgebern mit ihren nachhaltigen bAV-Konzepten den Rücken rechtssicher und kosteneffizient freizuhalten.

Betriebliche Vorsorge bleibt Dauerbrenner

Aktuell diskutieren die Branchenplayer kaum über Produkte und Vertrieb, beobachtet Tobias Bailer. „In Fokus steht die Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“ Er denkt dabei insbesondere an Beratungsqualität, Informations- Rechts- und Zugangssicherheit sowie Kosteneffizienz bei den administrativen Prozessen. Gleichwohl bleibt der Handlungsbedarf gerade bei mittelständischen Unternehmen groß. „Die betriebliche Vorsorge insbesondere für das Rentenalter bleibt ein Dauerbrenner.“

Erfolgsfaktoren bei der Beratung

Außerdem wird deutlich, dass trotz aller Digitalisierung bei Versicherungen komplexe Themen wie betriebliche Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit nach wie vor nach individueller Betreuung auch per Telefon, E-Mail oder Chat verlangen. Die Wachstumsphase beim Online-Absatz hat sich zuletzt eindeutig abgeschwächt.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Aon-Studie „Persönliche Beratung sticht App“ wider. Nicht nur die Beschäftigten über 40 Jahre erwarten eine persönliche Beratung durch Arbeitgeber. Selbst jüngere Arbeitnehmer zwischen 18 und 39 Jahren wollen Face to Face informiert werden.

Impulse durch säulenübergreifende Renteninformation

Als wichtigen Impuls für bessere Beratungsqualität und mehr Vorsorgesicherheit von Arbeitnehmern sieht Tobias Bailer die von der Bundesregierung geplante säulenübergreifende Renteninformation. Sie soll die bisherige Information über die Ansprüche der gesetzlichen Rente umfassend ersetzen. Dann würden alle Rentenansprüche, also auch die betrieblichen und privaten Anwartschaften, – etwa nach dem Vorbild der Niederlande – zusammengefasst. „Das ist anspruchsvoll, verlangt nach weiteren Gesetzen, könnte aber in zwei Jahren kommen.“

 

Quelle: pension solutions group / Aon

Bilder: pension solutions group / Aon / istock (Rocco-Herrmann)

Autor: Tobias Bailer

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